Sicherheit: Kritik an EU-Plänen für jährlichen TÜV bei älteren Autos
Die EU-Kommission plant eine Verschärfung der Inspektionspflicht für ältere Autos – und stößt damit auf Widerstand.

Die EU-Kommission will die Richtlinie 2014/45/EU ändern, so dass mehr als zehn Jahre alte Autos künftig jährlich zur Hauptuntersuchung müssten, anstatt wie bisher alle zwei Jahre. An den Plänen gab es umgehend Kritik.
Professor Stefan Bratzel vom Center of Automotive Management an der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach sagte dem Magazin Focus, da der Fahrzeugbestand in Deutschland durchschnittlich mehr als zehn Jahre alt sei, wäre eine Mehrheit der Halter betroffen.
"Höhere Steuer auf Mobilität"
Der Grund für das steigende Durchschnittsalter sei, dass sich die Qualität der Fahrzeuge über die Jahre verbessert habe. Daher sei die geplante Regelung "nichts anderes als eine höhere Steuer auf Mobilität" und eine zusätzliche finanzielle Belastung für Autofahrer.
Die Begründung der EU-Kommission, durch häufigere Inspektionen erhöhe sich die Verkehrssicherheit, und die Zahl der Verkehrstoten werde um ein Prozent reduziert, überzeugte den Experten nicht. Er forderte eine Überprüfung der zugrundeliegenden Studien und deren Methodik.
Auch eine Sprecherin des ADAC sagte dem Focus, eine "Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland" sei nicht notwendig. Der Umfang der Hauptuntersuchung sei in den vergangenen Jahren bereits erweitert worden, um den komplexeren Fahrzeugtechnologien gerecht zu werden.
Die geplante Neuregelung würde für viele Autobesitzer eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen, ohne dass dies aus technischer Sicht erforderlich wäre, erklärte auch der ADAC.
Der TÜV-Verband hingegen unterstützte die Initiative aus Brüssel. Ein Sprecher sagte dem Magazin, in der Altersgruppe der zehn bis elf Jahre alten Fahrzeuge falle fast jedes vierte Auto (23 Prozent) bei der Hauptuntersuchung mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln durch. Dies rechtfertige die Notwendigkeit häufigerer Kontrollen.
Natürlich muss man die Radachsen entsprechend ausbauen. Habe ja lange Jahre in Konstanz...
Und wer dann doch erwischt wird, wird wegen einer Straftat nach § 267 StGB verurteilt...
Bin hier in Ö. TÜV / Pickerl lass ich beim Reifenwechsel mit machen...
Passiert auch bei Bewegung. Wie vorhin schon geschrieben...meine letzte Hinterbremse...
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